{"id":7,"date":"2020-02-06T16:19:56","date_gmt":"2020-02-06T15:19:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rs-fassaden.de\/rs\/?page_id=7"},"modified":"2023-05-12T09:57:05","modified_gmt":"2023-05-12T07:57:05","slug":"leistungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.rs-fassaden.de\/rrs\/","title":{"rendered":"Leistungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Leistungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Beratung<\/li>\n\n\n\n<li> wirtschaftliche und gestalterische Beratung aus unserer Produktpalette<\/li>\n\n\n\n<li> Kostenerstellung<\/li>\n\n\n\n<li>Planung\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ausrichten<\/li>\n\n\n\n<li>Statik<\/li>\n\n\n\n<li>Detailplanung <\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Montageabl\u00e4ufe <\/li>\n\n\n\n<li>Lieferung<\/li>\n\n\n\n<li>Montage<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p> Unseren T\u00e4tigkeitsschwerpunkt setzen wir auf vorgeh\u00e4ngte, hinterl\u00fcftete Fassaden, welche sich durch zeitlose \u00c4stethik und durchdachte Funktionen i.B.a. W\u00e4rme- und Witterungsschutz auszeichnen. Diese Fassaden geh\u00f6ren heute zu den erfolgreichsten Fassadensystemen.<br>Neben der funktionalen Sicherheit, sie sind langlebig, leistungsf\u00e4hig und extrem wandelbar, sch\u00e4tzen Architekten, Unternehmen und Investoren vor allem die gestalterischen M\u00f6glichkeiten einer vorgeh\u00e4ngten hinterl\u00fcfteten Fassade.<br>Das System erlaubt die Wahl unterschiedlichster Fassadenbekleidungen. Die Gestaltung der Fassade l\u00e4sst sich so individuell auf die Charakteristik eines Geb\u00e4udes abstimmen. Egal ob <strong>Faserzementplatten, Harzkompositplatten, Keramik, Glas \/ Mosaik, Aluminiumverbundplatten, Aluminium, Kupfer, Stahl oder Edelstahl<\/strong> \u2013 mit einer VHF ist praktisch jede Art von Au\u00dfenbekleidung realisierbar.<br>Als eines der wenigen spezialisierten Unternehmen f\u00fcr die gesamte Au\u00dfenh\u00fclle eines Geb\u00e4udes beraten wir Unternehmen, Architekten und Investoren durch unseren umfassenden Service, eine fachkundige Beratung sowie aktive Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend der gesamten Bauphase. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><br><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH<\/strong><br>Anschrift: B\u00e4rwinkelstra\u00dfe 1, 04860 Torgau<br>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Ronny Schierz<br><\/p>\n\n\n\n<p><em>1. Geltung der Bedingungen<\/em><br>1.1 F\u00fcr Leistungen und Angebote gelten ausschlie\u00dflich unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie<br>gelten zudem f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, auch wenn sie nicht ausdr\u00fccklich vereinbart<br>werden.<br>1.2 Abweichungen von den Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns<br>schriftlich best\u00e4tigt worden sind.<br>1.3 Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br>entgegenstehender oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender<br>Bedingungen des Auftraggebers bzw. Kunden, die Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchren.<br>1.4 Kunden sind im Sinne dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen sowohl Verbraucher als auch<br>Unternehmer. Verbraucher sind im Sinne der Gesch\u00e4ftsbedingungen nat\u00fcrliche oder<br>juristische Personen, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen<br>eine gewerbliche oder selbstst\u00e4ndige berufliche T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann.<br>Unternehmer im Sinne der Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nat\u00fcrliche oder juristische<br>Personen oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung<br>getreten wird, die in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen<br>T\u00e4tigkeit handeln.<br>1.5 F\u00fcr alle an die Firma RS Metall- und Fassadentechnik GmbH erteilten Auftr\u00e4ge ist allein<br>die von der Firma RS Metall- und Fassadentechnik GmbH schriftlich erteilte<br>Auftragsbest\u00e4tigung in Verbindung mit den allgemeinen Vertrags- und Zahlungs-<br>bedingungen ma\u00dfgeblich.<br>1.6 Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird<br>ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. Die Entgegennahme von Zahlungen oder die<br>Ausf\u00fchrung des Auftrages sind einer Zustimmung nicht gleichzusetzen.<br>1.7 Bis zur schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung sind alle Angebote der Firma RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH freibleibend. M\u00fcndliche Vereinbarungen und Zusagen unserer<br>Vertreter bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Firma RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH.<br>1.8 S\u00e4mtliche zwischen der Firma RS Metall- und Fassaden GmbH und dem Kunden<br>getroffene Vereinbarungen, z.B. auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachtr\u00e4gliche<br>Vertragsver\u00e4nderungen werden erst durch schriftliche Best\u00e4tigung wirksam. Weitere als<br>die zwischen der Firma RS Metall- und Fassadentechnik GmbH und dem Kunden<br>schriftlich getroffene Vereinbarungen sind nicht erfolgt, m\u00fcndliche Zusagen nicht<br>abgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>2. Lieferfristen<\/em><br>2.1 Lieferfristen gelten nur als ann\u00e4hernd vereinbart, wenn diese von der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH schriftlich best\u00e4tigt wurden.<br>2.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde erforderliche<br>Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und technische Details usw. gekl\u00e4rt sind.<br>Soweit der Kunde dies nicht einh\u00e4lt, muss eine neue Lieferfrist vereinbart werden.<br>2.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand versandt<br>oder die Versandbereitschaft dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wurde.<br>2.4 H\u00e4lt die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein,<br>so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen.<br>2.5 Ist die Lieferfrist aus nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden der RS Metall- und Fassaden-<br>technik GmbH einzuhalten, ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH berechtigt,<br>sich vom Vertrag zu l\u00f6sen. Nicht zu vertretende Gr\u00fcnde sind F\u00e4lle von h\u00f6herer Gewalt,<br>Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen usw.. Der<br>Kunde wird unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung informiert. Eine<br>eventuelle Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.<br>2.6 Verz\u00f6gert sich der Versand der vom K\u00e4ufer bestellten Ware auf dessen Wunsch um<br>mehr als 2 Wochen, so ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH berechtigt, die<br>durch Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 2 % des Rechnungsbetrages<br>pro Monat in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>3. Gefahren\u00fcbergang, Teillieferung<\/em><br>3.1 Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der<br>zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der<br>Auslieferung der Sache an den Spediteur, auch bei Verladen auf die eigenen<br>Transportfahrzeuge, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung<br>bestimmten Person oder Anstalt, auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br>3.2 Ist der K\u00e4ufer Verbraucher, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der<br>zuf\u00e4lligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit<br>der \u00dcbergabe der Sache auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br>3.3 Die vorgenannten Gefahren\u00fcberg\u00e4nge treten auch bei Vereinbarung frachtkostenfreier<br>Versendung ein.<br>3.4 Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<br>3.5 Eine Versicherung auf Transportsch\u00e4den erfolgt nur auf ausdr\u00fcckliches schriftliches<br>Verlangen und auf Kosten des Kunden.<br>3.6 Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet,<br>Lieferungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Kunden zu versichern.<br>3.7 Mit der unbeanstandeten quittierten \u00dcbernahme der Ware durch den K\u00e4ufer, Empf\u00e4ng-<br>er, den Spediteur oder den Frachtf\u00fchrer gilt sie als mangelfrei und genehmigt.<br>3.8 Verpackungsgestelle werden gesondert neben den Angebotspreisen in Rechnung ge-<br>stellt und bei R\u00fcckgabe verg\u00fctet.<br>3.9 Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teil-<br>leistungen berechtigt und kann diese bei Auslieferung in Rechnung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>4. Eigentumsvorbehalt<\/em><br>4.1 Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern beh\u00e4lt sich die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<br>das Eigentum der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei<br>Vertr\u00e4gen mit Unternehmern beh\u00e4lt sich die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<br>das Eigentum an der Ware, bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der<br>laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.<br>4.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu<br>ver\u00e4u\u00dfern. Er tritt der RS Metall- und Fassadentechnik GmbH bereits jetzt alle<br>Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterver\u00e4u\u00dferung<br>gegen einen Abnehmer zustehen. So ist der Unternehmer unter Anerkennung der<br>Abtretung der Forderung an die RS Metall- und Fassaden GmbH zur Einziehung der<br>Forderung erm\u00e4chtigt.<br>4.3 Beschichtet die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH Materialien in Hause, erwirbt<br>sie durch die Beschichtung der gelieferten Materialien an dessen Eigentum.<br>4.4 F\u00fcr s\u00e4mtliche Forderungen, die der RS Metall- und Fassadentechnik GmbH aus der<br>laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung gegen\u00fcber dem Unternehmer zustehen, gilt das<br>vorbehaltene Eigentum zugleich als Sicherung f\u00fcr die Saldoforderung der RS Metall-<br>und Fassadentechnik GmbH. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr die RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr<br>als 20 %, so ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH auf Verlangen des<br>Unternehmers oder eines durch die \u00dcbersicherung der RS Metall- und Fassadentechnik<br>GmbH beeintr\u00e4chtigten Dritten, nach eigener Wahl zur Freigabe von Sicherungen<br>verpflichtet. F\u00fcr die Bewertung der Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert<br>(Sicherungswert) ma\u00dfgebend.<br>4.5 Der Kunde ist verpflichtet, der RS Metall- und Fassadentechnik GmbH einen Zugriff<br>Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pf\u00e4ndung sowie etwaige Besch\u00e4digungen oder<br>die Vernichtung der Ware, unverz\u00fcglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware<br>sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. den Wechsel des Gesch\u00e4ftssitzes hat der<br>Kunde der RS Metall- und Fassadentechnik GmbH auch unverz\u00fcglich anzuzeigen.<br>4.6 Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Ver-<br>halten des Kunden, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der<br>R\u00fccktritt l\u00e4sst die M\u00f6glichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen<br>gegen\u00fcber dem Kunden unber\u00fchrt. Zur Geltendmachung des Eigentumvorbehalts ist ein<br>R\u00fccktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Abnehmer ist Verbraucher.<br>4.7 Eine etwaige Warenr\u00fccknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber. Auch wenn nach-<br>tr\u00e4glich Teilzahlungen gestattet wurden und kein R\u00fccktritt vom Vertrag vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>5. Gew\u00e4hrleistung<\/em><br>5.1 Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, so haftet die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH f\u00fcr<br>M\u00e4ngel der Ware im Sinne des \u00a7 434 BGB. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung<br>erfolgt zun\u00e4chst nach eigener Wahl der RS Metall- und Fassadentechnik GmbH.<br>5.2 Ist der K\u00e4ufer Verbraucher, so hat er zun\u00e4chst die Wahl, ob eine Nachbesserung oder<br>Ersatzlieferung erfolgen soll. Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist jedoch<br>berechtigt, die Art der gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und wenn die andere Art der Nacherf\u00fcllung<br>ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Verbraucher bleibt.<br>5.3 Schl\u00e4gt die von dem Kunden gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung fehl bzw. wird weder der<br>Mangel beseitigt, noch eine mangelfreie Sache geliefert, kann der Kunde grunds\u00e4tzlich<br>nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Verg\u00fctung oder die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des<br>Vertrages verlangen.<br>5.4 Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen<br>M\u00e4ngeln, bei denen die Art der von dem Kunden gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung nur mit<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht<br>zu.<br>5.5 Unternehmer m\u00fcssen offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, jedoch sp\u00e4testens binnen 7<br>Tagen ab Empfang der Ware (auch Entgegennahme durch Dritte auf Weisung des<br>Kunden) schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleist-<br>ungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung<br>der M\u00e4ngelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche An-<br>spruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der<br>Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<br>5.6 Verbraucher m\u00fcssen die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH innerhalb einer Frist<br>von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware<br>festgestellt wurde, \u00fcber offensichtliche M\u00e4ngel schriftlich unterrichten. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr<br>die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH. Unterl\u00e4sst der Verbraucher diese Unterrichtung, erl\u00f6schen die<br>Gew\u00e4hrleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast f\u00fcr den<br>Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.<br>5.7 W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach-<br>erf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch<br>wegen des Mangels zu.<br>5.8 W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadenersatz, verbleibt die Ware<br>beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich auf<br>Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn<br>die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht<br>hat.<br>5.9 F\u00fcr Unternehmer betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 1 Jahr, ab Ablieferung oder \u00dcber-<br>gabe der Ware. F\u00fcr Verbraucher betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist 2 Jahre, ab Ablieferung<br>oder \u00dcbergabe. Bei gebrauchten Sachen betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist 1 Jahr, ab Ab-<br>lieferung der Ware.<br>5.10 Soweit Leistungen oder Teilleistungen von Drittunternehmern f\u00fcr die RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH erbracht wurden und soweit diese Leistungen vom Kunden als<br>mangelhaft ger\u00fcgt werden, gen\u00fcgt die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ihrer<br>Gew\u00e4hrleistung durch Abtretung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Drittunter-<br>nehmer an den Kunden. Ist die gerichtliche Inanspruchnahme des Drittunternehmers<br>durch den Kunden aus berechtigten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen erfolglos, so kann der<br>Kunde im Rahmen der durch diese Bedingungen vereinbarten Gew\u00e4hrleistung, An-<br>spr\u00fcche gegen die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH geltend machen. Die<br>Gew\u00e4hrleistungsfrist wird hierdurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>6. Beschichtung durch die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<\/em><br>Die Beschichtung der gelieferten Materialien erfolgt nach dem Verarbeitungs- und<br>Pr\u00fcflinien der G\u00fctegemeinschaft f\u00fcr die St\u00fcckbeschichtung von Bauelementen. Ist die<br>Beschichtung mangelhaft und ist der K\u00e4ufer Unternehmer oder treten innerhalb der<br>Gew\u00e4hrleistungsfrist M\u00e4ngel auf, so hat die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<br>nach eigener Wahl, Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.<br>Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gew\u00e4hlten<br>Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich<br>ist oder die Bedeutung des Mangels geringf\u00fcgig ist. Zum Beispiel, wenn lediglich<br>Farbabweichungen innerhalb der Toleranzen gegeben sind. Soweit ein Mangel seine<br>Ursache in dem vom Kunden gestellten Material hat, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung.<br>Beruht ein Mangel der Beschichtung darauf, dass der Kunde oder sein Abnehmer der<br>unter der nachfolgenden Ziffer 7 bestimmten Reinigungspflicht des beschichteten<br>Materials nicht nachweisbar nachgekommen ist, so entf\u00e4llt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr<br>diesen Mangel. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 5 Jahre, ab Entgegennahme der<br>beschichteten Materialien durch den Kunden oder der Entgegennahme durch einen<br>Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>7. Reinigungspflicht<\/em><br>7.1 Der Kunde muss das beschichtete Material, entsprechend den Richtlinien<br>(G\u00fctesicherung RAL-GZ 632, Stand 10.2021) der G\u00fctegemeinschaft f\u00fcr die Reinigung<br>von Metallfassaden e.V. in N\u00fcrnberg, pflegen und reinigen. Soweit der Kunde das<br>beschichtete Material weiterver\u00e4u\u00dfert, ist er verpflichtet daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass<br>dieser ebenfalls dieser Reinigungsverpflichtung nachkommt.<br>7.2 Um den Schutz und das dekorative Aussehen zu bewahren, m\u00fcssen die Bauteile in<br>regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden von den Einwirkungen durch Umwelteinfl\u00fcsse oder anderen<br>Verschmutzungen befreit werden. Das Reinigungsintervall ist in Abh\u00e4ngigkeit vom<br>Standort zu w\u00e4hlen. So kann in einer stark belasteten Umgebung ein halbj\u00e4hrliches oder<br>j\u00e4hrliches Intervall notwendig sein. Aber auch in einer sehr sauberen Umgebung, sollte<br>ein zwei-j\u00e4hriges Intervall nicht \u00fcberschritten werden. Eloxierte oder pulverbeschichtete<br>Oberfl\u00e4chen sind empfindlich gegen S\u00e4uren und Basen. Die Reinigung sollte daher nur<br>mit Wasser und einem neutralen Netzmittel unter Verwendung von Schw\u00e4mmen oder<br>Lappen erfolgen. Ein reichliches Nachsp\u00fclen mit Wasser ist zu empfehlen.<br>Vorzugsweise sollte die Reinigung durch ein Fachunternehmen ausgef\u00fchrt werden. Die<br>Mitglieder der G\u00fctegemeinschaft Reinigung von Fassaden e. V., bieten eine g\u00fctege-<br>sicherte Reinigung an.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>8. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/em><br>8.1 Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung der RS Metall-<br>und Fassadentechnik GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertrags-<br>typischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht<br>fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, den leitenden Angestellten<br>oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen. Gegen\u00fcber Unternehmen haftet die RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertrags-<br>pflichten nicht.<br>8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen betreffen nicht die Anspr\u00fcche des Kunden<br>aus der Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht bei zurech-<br>enbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens des Kunden.<br>8.3 Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen eines Mangels, verj\u00e4hren nach einem Jahr<br>ab der Ablieferung oder \u00dcbergabe der Ware. Dies gilt nicht, wenn der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH eine Arglist vorwerfbar ist oder im Falle von zurechenbaren<br>K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>9. Preise, Zahlungen, Verpackungskosten<\/em><br>9.1 Die Angebots- und Vertragspreise verstehen sich ab Werk und sind bindend. Im<br>Bruttokaufpreis ist die jeweilige geltende Umsatzsteuer enthalten, soweit im Rahmen<br>des Umsatzsteuergesetzes der jeweiligen Region die Umsatzsteuer berechnet werden<br>muss. Liefer- und Versandkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten. Pro Lieferung oder<br>Versand erhebt die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH eine Versandkosten-<br>pauschale.<br>9.2 Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche \u00c4nderung der Lohn- und \/ oder Material-<br>kosten ein, so ist entsprechend dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen.<br>9.3 Der Kunde verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen<br>nach Rechnungsdatum, die Zahlung in voller H\u00f6he zu leisten. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den<br>Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem Konto der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH. Der Kunde kommt sp\u00e4testens nach Ablauf von 30 Tagen nach<br>Rechnungsstellung in Zahlungsverzug, die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<br>kann in diesem Fall, alle offene Rechnungen f\u00e4llig stellen. Bei Teilzahlungsgesch\u00e4ften<br>begr\u00fcndet der Verzug mit einer Rate die F\u00e4lligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.<br>9.4 Der Verbraucher (Kunde) hat w\u00e4hrend des Verzugs die Geldschuld in H\u00f6he von 5 %<br>\u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat, sofern nicht aufgrund<br>vertraglicher Vereinbarung ein h\u00f6herer Zinssatz vereinbart ist, w\u00e4hrend des Verzugs die<br>Geldschuld in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis und<br>die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br>9.5 Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche<br>rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur<br>Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckhaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf<br>dem gleichen Rechtsverh\u00e4ltnis beruht. Dies gilt auch bei einem Verm\u00f6gensausfall des<br>Verk\u00e4ufers.<br>9.6 Es wird darauf hingewiesen, dass Vertreter und Reisende der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH keine Inkassovollmacht besitzen.<br>9.7 Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsordnung nimmt die RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH zur\u00fcck, vorausgesetzt der Kunde liefert die Verpackungen<br>sortiert nach Materialart und auf seine Kosten an die RS Metall- und Fassadentechnik<br>GmbH zur\u00fcck. Die Verpackung kann nicht dem Transporteur der RS Metall- und<br>Fassaden GmbH mitgegeben werden.<br>9.8 Durch eine Beteiligung an den Kosten f\u00fcr eingesetzte Werkzeuge bei<br>Sonderanfertigungen erwirbt der K\u00e4ufer keinerlei Rechte an diesen Werkzeugen. Nach<br>zwei Jahren seit der letzten Lieferung ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH<br>berechtigt, die Werkzeuge zu verschrotten.<br>9.9 Sollten zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung etwaige Kostenerh\u00f6hungen<br>eintreten, die die Gestehungskosten um 3 % erh\u00f6hen, so ist die RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH berechtigt, einen entsprechend erh\u00f6hten Preis zu verlangen.<br>9.10 Die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH ist berechtig, ihre Forderungen gegen den<br>Kunden an Dritte abzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>10. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung \/ Unsicherheitseinrede<\/em><br>10.1 F\u00fcr den Fall, dass der Kunde eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt, insbesondere<br>unberechtigt von dem abgeschlossenen Vertrag zur\u00fccktritt oder aber anzeigt, dass er den<br>Vertrag nicht erf\u00fcllen will oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, ist die<br>RS Metall- und Fassadentechnik GmbH berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen<br>Schadens zu verlangen, ohne ihrerseits den Vertrag erf\u00fcllen zu m\u00fcssen. Die RS Metall-<br>und Fassadentechnik GmbH ist berechtigt, in diesen F\u00e4llen als pauschalisierten<br>Schadensersatz 25 % des Nettowarenwertes zu verlangen. Unbeschadet ihrer<br>Berechtigung einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen und zu fordern sowie unbeschadet<br>des Rechtes des Kunden nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist.<br>10.2 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH auf Zahlung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden<br>gef\u00e4hrdet wird, ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH berechtigt, die von ihr<br>zu erbringende Leistung zu verweigern, bis der Kunde Zahlung leistet oder<br>entsprechend Sicherheit geleistet hat. Leistet der Kunde nach Wahl der RS Metall- und<br>Fassadentechnik GmbH nach angemessener schriftlicher Fristsetzung weder Zahlung<br>noch die geforderte Sicherheit, ist die RS Metall- und Fassadentechnik GmbH f\u00fcr den<br>Fall ihrer Vorleistungspflicht berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>10.3 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Informationen und Daten \u00fcber den K\u00e4ufer zu erheben,<br>speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des<br>Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung,<br>Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>11. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/em><br>11.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Torgau.<br>Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leipzig.<br>11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes oder \u00f6ffentlich-<br>rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist der Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem<br>Vertrag wahlweise oder der Sitz des K\u00e4ufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen<br>allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher<br>Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>12. Schlussbestimmung<\/em><br>12.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlie\u00dflich dieser<br>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,<br>so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder<br>teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regel ersetzt werden, deren<br>wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m\u00f6glichst nahe kommt.<br>12.2 Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Die<br>Regelungen der UN_Konventionen zur Abtretung von Forderungen im internationalen<br>Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment deren<br>Inkrafttretens als vereinbart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leistungen Unseren T\u00e4tigkeitsschwerpunkt setzen wir auf vorgeh\u00e4ngte, hinterl\u00fcftete Fassaden, welche sich durch zeitlose \u00c4stethik und durchdachte Funktionen i.B.a. W\u00e4rme- und Witterungsschutz auszeichnen. 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